TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz)

Geändert am Thu, 28 Oct 2021 um 04:47 PM

INHALTSVERZEICHNIS


Was ist das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG)?


Der Bundestag hat am 20. Mai 2021 mit dem Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei den Telemedien (TTDSG) ein neues datenschutzrelevantes Gesetz beschlossen. 

Mit jeder neuen gesetzlichen Regelung kommt dabei die Frage auf, inwiefern das eigene Unternehmen betroffen ist und welche Änderungen konkret auf einen zukommen. 

Hier verspricht der Gesetzgeber keine neuen komplexen Regelungen, sondern eine Zusammenführung der relevanten datenschutzrechtlichen Normen, die besondere Relevanz für Anbieter von Telekommunikationsdiensten und Telemedien haben. 

Alles rund um das neue TTDSG erfährst du in diesem Blogbeitrag: https://keyed.de/blog/was-ist-das-telekommunikation-telemedien-datenschutzgesetz-ttdsg/


Das TTDSG ist quasi ein Konkretisierungsgrad der DSGVO und ePrivacy Richtlinie für Deutschland.


Was hat das nun für Auswirkungen für mein Cookie Banner?


Durch das TTDSG werden einige Prinzipien für ein rechtskonformes Consent Management in ein Gesetz gegossen, welche vorher durch Gerichtsurteile und Interpretationen nicht so konkret fassbar waren.


Das sind die wichtigsten Punkte:


Einfaches Ablehnen

Die Behörden haben nochmals klar gestellt, dass Ablehnen so einfach wie Zustimmen sein muss. Es muss daher einen gleichwertigen Ablehnen-Button auf dem ersten Layer geben. Das Ablehnen im Text zu verstecken oder lediglich ein Einstellen-Button ist nicht konform.


Empfehlung: Stelle sicher, dass dein Design zwei gleichwertige Akzeptieren- und Ablehnen-Buttons hat - Kein Nudging.


Berechtigte Interessen

Ebenfalls wurde unterstrichen, dass die Rechtsgrundlage "Berechtigtes Interesse" nur für wirklich essentielle Funktionen verwendet werden darf. Nicht essentiell ist in jedem Fall Marketing, Analyse und Social Media. Das gilt aber etwa auch für externe Schriftarten, Tagmanager oder Chat-Tools.


Empfehlung: Weise nur Anbieter als "funktional" / "essentiell" aus, ohne die deine Webseite nicht funktioniert. Alle anderen Anbieter sollten immer per Default blockiert sein und erst nach Zustimmung aktiviert werden.


Beschreibungen

In vielen Fällen haben die Behörden die Beschreibungen der Webseiten kritisiert. Etwa wird gefordert, dass Zwecke klar und deutlich erklärt werden (nur "Marketing" reicht nicht aus). Ferner muss auf dem ersten Layer die Menge der Anbieter genannt werden.


Empfehlung: Hinterlege zu allen Zwecken und Anbietern einen Beschreibungstext und weise die Anbieterzahl aus.


Nicht-EU Datentransfer

Ebenfalls als wichtig erachten die Behörden den Hinweis auf einen Datentransfer ausserhalb der EU. Sitzt oder verarbeitet ein Anbieter Daten im nicht-EU Ausland, sollte ein entsprechender Hinweis angebracht werden.


Empfehlung: Überprüfen Sie Ihre Anbieterliste und erweitern Sie ggf. den Text auf dem ersten Layer. Wir haben ferner unter Menü > CMPs > Bearbeiten > Aussehen die Möglichkeit geschaffen im zweiten Layer (Erweiterte Einstellungen) die Liste der Anbieter anzuzeigen, für die ein Datentransfer angekreuzt ist. Unter Menü > Anbieter > Bearbeiten können Sie für jeden Anbieter hinterlegen ob dieser einen Datentransfer ins Ausland umsetzt.


Kurze Anbieterliste

In vielen Fällen gab es Behördenkritik an zu langen Anbieterlisten. Als Hintergrund steht hier insbesondere die Frage, ob eine Einwilligung rechtens sein kann, wenn der Besucher die Anbieterliste nicht mehr sinnvoll überschauen kann.

Empfehlung: Sortieren Sie Anbieter aus und kürzen Sie die Anbieterliste auf das Notwendigste. Eine Anbieterliste mit mehr als 50 oder gar mehr als 100 Anbietern wird mit hoher Wahrscheinlichkeit als nicht konform angesehen werden.


Was muss ich nun bei EU Cookie tun?


Wir haben alle Vorgaben des TTDSG für dich umgesetzt. Ab der Version 1.3.0 (JTL-Shop 5) bzw. 125 (JTL-Shop 4) kannst du alles nutzen.


Prinzipiell musst du nichts unternehmen.


Einzig ggf. die Texte aktualisieren und Anzahl der Anbieter musst du ggf. nachtragen, da diese Angaben vorher noch nicht vorhanden waren.


Bei der Gestaltung solltest du ein Template ohne >>Nudging (Annehmen Button hervorheben) verwenden, wir werden diese auch nach und nach entfernen.



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